Die IVK beurteilt und bearbeitet Notifizierungen und Transportmeldungen von Abfall, der nur durch Belgien durchgeführt wird, und für den das Notifizierungsverfahren zur Anwendung kommt. Es handelt sich also um Abfall, der nicht aus Belgien stammt und auch nicht zum Verbleib in unserem Land bestimmt ist.
Mit dem Inkrafttreten des Zusammenarbeitsabkommens über die gemeinsame (belgische) Politik hinsichtlich der grenzüberschreitenden Verbringung von Abfällen ist seit dem 1. Juli 2023 auch für Transitnotifizierungen eine Verwaltungsgebühr zu entrichten. Detaillierte Informationen dazu finden Sie unter www.ivcie.be.

Ein Notifizierender reicht ein Notifizierung ein, wenn er während eines bestimmten Zeitraums die Durchfuhr einer bestimmten Menge genau benannten Abfalls beabsichtigt, sei es:

  • in einem einzigen Transport oder auf mehrere verteilt;
  • jedes Mal über dieselben Transportwege;
  • wobei Abfahrtsort und Zielort sowie der Typ des Inhalts dieselben sind.

 

Die IVK muss als belgische Durchfuhrbehörde immer eine Notifizierung erhalten und bearbeiten. Zu dieser Bearbeitung gehört von nun an auch das Ausstellen und Verschicken einer Rechnung. Die IVK kann erst nach Eingang der Zahlung eine Genehmigung erteilen, damit anschließend der betreffende Transport stattfinden kann.

Jeder Abfalltransport, für welchen die Mitteilungspflicht gilt, fällt unter die verpflichtete Notifizierung für die Verbringung von Abfällen (Artikel 16 der Verordnung (EG) 1013/2006). Die ausgefüllten Begleitpapiere werden entweder per E-Mail an die IVK geschickt, woraufhin ein IVK-Mitarbeiter die Notifizierungen in der Datenbank erfasst, oder der Anmeldende und der Empfänger melden sich mit ihrem Login und Passwort an, tragen die Transportdaten selbst ein und registrieren diese direkt in der Datenbank.

7.1. Evolution der Anzahl
der Notifizierungen

7.2. Evolution
der Anzahl der Transportregistrierungen

2020

Anzahl Voranmeldungen IVK: 38.901
Anzahl Nachmeldungen IVK: 37.709

INSGESAMT: 76.610

2021

Anzahl Voranmeldungen IVK: 39.722
Anzahl Nachmeldungen IVK: 34.350

INSGESAMT: 74.072

2022

Anzahl Voranmeldungen IVK: 41.845
Anzahl Nachmeldungen IVK: 41.403

INSGESAMT: 83.248

2023

Anzahl Voranmeldungen IVK: 46.238
Anzahl Nachmeldungen IVK: 45.688
Anzahl Voranmeldungen E-user: 195
Anzahl Nachmeldungen E-user: 1

INSGESAMT: 92.122

2024

Anzahl Voranmeldungen IVK: 40.420
Anzahl Nachmeldungen IVK: 40.451
Anzahl Voranmeldungen E-user: 797
Anzahl Nachmeldungen E-user: 185

INSGESAMT: 81.853